Keinen Kita-Platz bekommen – was kann ich tun?
Ihr habt noch keine Zusage für einen Kita-Platz bekommen oder nur Absagen von euren Wunsch-Kitas? Dann solltet ihr nicht einfach weiter abwarten. Für Kinder besteht ab dem ersten Geburtstag grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Das bedeutet allerdings nicht automatisch einen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Wunsch-Kita.
Das könnt ihr jetzt tun
Kita-Navigator prüfen
Über den Düsseldorfer Kita-Navigator könnt ihr euer Kind bei bis zu 15 Einrichtungen vormerken. Prüft, ob eure Angaben aktuell sind und eure Vormerkungen weiterhin aktiv sind. Ein Eltern-Login ist sinnvoll, weil ihr darüber wichtige Nachrichten der Kitas und des Amtes für Soziales und Jugend bekommt.
i-Punkt Familie kontaktieren
Wenn ihr weiterhin keinen Platz habt, wendet euch an den i-Punkt Familie der Stadt Düsseldorf. Dort bekommt ihr Unterstützung bei der Platzsuche und könnt auch erfahren, ob aktuell freie Plätze gemeldet sind.
Telefon: 0211 89-98870
Weiteren Bedarf deutlich machen
Macht deutlich, ab wann und in welchem Umfang ihr Betreuung benötigt. Wenn ihr für das kommende Kita-Jahr weiterhin einen Platz sucht, achtet außerdem auf die Wiedervormerkung im Kita-Navigator: Sie muss spätestens bis zum 30. Juli eines Jahres aktiviert werden, damit eure Vormerkungen im Nachrückverfahren bestehen bleiben.
Welche Rechte habe ich?
Ab dem 1. Geburtstag besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflege. Ab dem 3. Geburtstag besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Wichtig: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass ihr einen Platz in einer bestimmten Wunsch-Kita bekommen müsst.
Auch der benötigte Betreuungsumfang spielt eine Rolle. Das KiBiz sieht vor, dass Öffnungs- und Betreuungszeiten bedarfsgerecht ausgestaltet werden und die jeweiligen familiären Bedarfe berücksichtigt werden sollen.
Was, wenn der angebotene Platz nicht passt?
Vielleicht reicht der Betreuungsumfang nicht aus, die Betreuungszeiten passen nicht, die Einrichtung ist für euch kaum erreichbar oder der Starttermin passt nicht. Dann würden wir den Platz nicht vorschnell ablehnen. Sprecht zunächst mit der Kita beziehungsweise dem Träger und wendet euch gegebenenfalls an den i-Punkt Familie, um zu klären, welche Alternativen bestehen.
Für Kinder unter drei Jahren kann auch Kindertagespflege eine Alternative zur Kita sein. Der i-Punkt Familie berät ebenfalls dazu.
Ihr bekommt trotzdem keinen passenden Betreuungsplatz?
Dann meldet euren Bedarf ausdrücklich beim Amt für Soziales und Jugend beziehungsweise beim i-Punkt Familie und lasst euch beraten. Wenn trotz bestehendem Rechtsanspruch kein bedarfsgerechter Betreuungsplatz angeboten wird, kann es sinnvoll sein, weitere Schritte individuell prüfen zu lassen.
Und wann hilft der JAEB?
Wir können selbst keine Kita-Plätze vergeben und keine individuelle Rechtsberatung leisten. Meldet euch aber gerne bei uns, wenn ihr trotz intensiver Suche keinen Platz findet, nicht den benötigten Betreuungsumfang bekommt oder den Eindruck habt, dass viele Familien vor demselben Problem stehen.
Wir sammeln solche Rückmeldungen und bringen strukturelle Probleme gegenüber Verwaltung, Trägern und Politik ein.